Voraussetzungen zur Aufnahme
Sie möchten als stationäre oder ambulante Einrichtung oder Praxis ihr Angebot im Portal des Beratungsführers veröffentlichen? Hier erfahren Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme:
Stationäre Einrichtungen: Kliniken, Rehaeinrichtungen, ACL Häuser etc.
- Einreichung der Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Einrichtungen, die der ACL* angehören, weisen ihre ACL-Zugehörigkeit durch ihre Mitgliedschaft nach
- Einrichtungen und Organisationen, die vom Dachverband der ACC**-Deutschland akkreditiert sind, weisen ihre ACC-Akkreditierung nach
- Einrichtungen die anderen Verbänden, wie z.B. dem DGD (Deutscher Diakonie-Gemeinschaftsverband) der Diakonie oder der Caritas angehören weisen dies ebenfalls entsprechend nach
- Bestätigung der Mitteilungspflicht bei inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Ambulante Einrichtungen: Beratungsstellen und Praxen (Einzelanbietende, Supervisions- und Coachingangebote etc.)
- Nachweis einer abgeschlossenen Beratungs- und/oder Therapieausbildung im Umfang von mind. 550 Ausbildungsstunden (Unterrichtseinheit á 45 min), ersatzweise ACC-Akkreditierung* „Berater/Beraterin“. Mindestens eine mitarbeitende Person muss diese Kriterien erfüllen (Eine HPG Zulassung allein genügt nicht!)
- Bei reinen Coachingangeboten müssen mindestens 350 Ausbildungsstunden á 45 min einer Coachingausbildung nachgewiesen werden
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Einreichung der Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden Bestätigung der Qualitätssicherung der eigenen Arbeit, in der Regel durch Supervision. Ausnahmen, wenn die Qualitätssicherung anderweitig gewährleistet ist
- Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/Pastorin, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin, Ausbildungsleiter/Ausbildungsleiterin). Organisationen ersetzen die Referenz eines Verantwortungsträgers durch eine Beschreibung ihrer Konzeption, aus der die christlichen Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
- Bestätigung der Mitteilungspflicht inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Psychotherapeutische Praxen (mit Kassenzulassung)
- Nachweis Approbation/Kassenzulassung
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/Pastorin, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin, Ausbildungsleiter/Ausbildungsleiterin)
- Bestätigung der Mitteilungspflicht inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Die oben genannten Nachweise sind von Ihnen entweder im Onlinefragebogen zu bestätigen oder entsprechend durch Einreichung entsprechender Bescheinigungen und Zertifikate per Email als PDF an uns als Herausgeber zu senden.
Der Fachbeirat behält sich Ausnahmen bei Entscheidungen über die Aufnahmen vor.
* ACL= Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (stationäre Einrichtungen)
** ACC= Association of Christian Counselors / Dachverband für Beratung und Seelsorge