Aufnahmeverfahren

Grundsätzliches
Durch das Aufnahmeverfahren wird sicher gestellt, dass sich jede antragstellende Einrichtung detailliert schriftlich vorstellt und insbesondere ihre fachliche Qualifikation und ihre geistlichen Grundlagen beschreibt.
Ausnahmeregelungen
Einrichtungen, die der
- ACC (Association of christian counselors) – Deutschland oder der
- ACL (Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen) - Deutschland
angeschlossen sind, durchlaufen ein verkürztes Antragsverfahren. Es bestehen entsprechende Absprachen mit diesen Dachorganisationen, da die dortigen Einzeleinrichtungen und Personen dort schon ein umfangreiches Aufnahmeverfahren durchlaufen haben.