Fragebogen
Abhängig von der Art der Einrichtung gelten leicht abweichende Voraussetzungen. Füllen Sie bitte den für Sie passenden Fragebogen aus:
- Stationäre Einrichtungen: Kliniken, Rehaeinrichtungen, ACL Häuser etc.
- Ambulante Einrichtungen: Beratungsstellen und Praxen
- Psychotherapeutische Praxen
Die oben genannten Nachweise sind von Ihnen entweder im Onlinefragebogen zu bestätigen oder entsprechend durch Einreichung entsprechender Bescheinigungen und Zertifikate per Email als PDF an uns als Herausgeber zu senden.
Der Fachbeirat behält sich Ausnahmen bei Entscheidungen über die Aufnahmen vor.
Stationäre Einrichtungen
(Kliniken, Rehaeinrichtungen, ACL Häuser etc.)
Voraussetzungen:
- Einreichung der Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Einrichtungen, die der ACL (= Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen – stationäre Einrichtungen) angehören, weisen Ihre ACL-Zugehörigkeit durch Ihre Mitgliedschaft nach
- Einrichtungen und Organisationen, die anderen Verbänden, wie z.B. dem DGD (Deutscher Diakonie-Gemeinschaftsverband) der Diakonie oder der Caritas angehören weisen dies ebenfalls entsprechend nach
- Bestätigung der Mitteilungspflicht bei inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Fragebogen für stationäre Einrichtungen
Ambulante Einrichtungen: Beratungsstellen und Praxen
(Einzelanbietende, Supervisions- und Coachingangebote etc.)
Voraussetzungen:
- Nachweis einer abgeschlossenen Beratungs- und/oder Therapieausbildung im Umfang von mind. 550 Ausbildungsstunden (Unterrichtseinheit á 45 min), ersatzweise ACC-Akkreditierung „Berater/Beraterin“ (ACC= Association of Christian Counselors / Dachverband für Beratung und Seelsorge). Mindestens eine mitarbeitende Person muss diese Kriterien erfüllen (Eine HPG Zulassung allein genügt nicht!)
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Einreichung der Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden Bestätigung der Qualitätssicherung der eigenen Arbeit, in der Regel durch Supervision. Ausnahmen, wenn die Qualitätssicherung anderweitig gewährleistet ist.
- Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/Pastorin, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin) mit Bestätigung der verbindlichen Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft.
- Organisationen ersetzen die Referenz eines Verantwortungsträgers durch eine Beschreibung Ihrer Konzeption, aus der die christlichen Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
- Bestätigung der Mitteilungspflicht bei inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Fragebogen für ambulante Einrichtungen
Psychotherapeutische Praxen (mit Kassenzulassung)
Voraussetzungen:
- Nachweis Approbation/Kassenzulassung
- Zustimmung und Bestätigung Apostolisches Glaubensbekenntnis und Selbstverpflichtung
- Bestätigung, dass das Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapiekonzept, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen die Möglichkeit einräumt, Glaubensthemen und -fragen zu thematisieren
- Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/Pastorin, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin) mit Bestätigung der verbindlichen Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche
- Bestätigung der Mitteilungspflicht bei inhaltlichen und strukturellen Veränderungen
Fragebogen für psychotherapeutische Praxen