Aufnahmekriterien


Aufnahmeverfahren (Stand Juli 2011)



 

Der ACL* angeschlossene Einrichtungen sowie ACC* akkreditierte Personen und Organisationen werden grundsätzlich ohne Aufnahmeverfahren in den BF aufgenommen

 

Aufnahmekriterien:

  • Zustimmung zu der im Beratungsführer beschriebenen Glaubensbasis
  • Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/in, Gemeindeleiter/in, Supervisor/in) mit  glaubwürdiger Bestätigung der verbindlichen Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft und der  Bestätigung der seelsorgerlichen Kompetenz.
  • Organisationen ersetzen die Referenz eines Verantwortungsträgers durch eine Beschreibung ihrer Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
  • Das Beratungs- bzw. Therapiekonzept muss Ratsuchenden die Möglichkeit einräumen, sowohl Lebens- als Glaubensfragen zu thematisieren.
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berater- und/oder Therapieausbildung im Umfang von mind. 550 Ausbildungsstunden (Unterrichtseinheit a’ 45min)  ersatzweise ACC-Akkreditierung „Berater“. Bei Organisationen muss mindestens eine mitarbeitende Person diese Kriterien erfüllen. Eine HPG Zulassung allein genügt nicht!
  • Bestätigung der Qualitätssicherung der eigenen Arbeit, in der Regel durch Supervision. Ausnahmen (z.B. Schuldnerberatung, kassenzugelassene Praxen), wenn die Qualitätssicherung anderweitig gewährleistet ist.
  • Mitteilungspflicht inhaltlicher und struktureller Veränderungen

 

Der Fachbeirat behält sich Ausnahmen bei Entscheidungen über die Aufnahme vor.

*ACL= Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (stationäre Einrichtungen)   ACC= Association of Christian Counselors / Dachverband für Beratung und Seelsorge