Aufnahmeverfahren (Stand Juli 2011)
Der ACL* angeschlossene Einrichtungen sowie ACC* akkreditierte Personen und Organisationen werden grundsätzlich ohne Aufnahmeverfahren in den BF aufgenommen
Aufnahmekriterien:
- Zustimmung zu der im Beratungsführer beschriebenen Glaubensbasis
- Referenz eines Verantwortungsträgers (Pastor/in, Gemeindeleiter/in, Supervisor/in) mit glaubwürdiger Bestätigung der verbindlichen Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft und der Bestätigung der seelsorgerlichen Kompetenz.
- Organisationen ersetzen die Referenz eines Verantwortungsträgers durch eine Beschreibung ihrer Konzeption, aus der Grundlagen, Inhalte und Ziele der Arbeit deutlich werden
- Das Beratungs- bzw. Therapiekonzept muss Ratsuchenden die Möglichkeit einräumen, sowohl Lebens- als Glaubensfragen zu thematisieren.
- Nachweis einer abgeschlossenen Berater- und/oder Therapieausbildung im Umfang von mind. 550 Ausbildungsstunden (Unterrichtseinheit a’ 45min) ersatzweise ACC-Akkreditierung „Berater“. Bei Organisationen muss mindestens eine mitarbeitende Person diese Kriterien erfüllen. Eine HPG Zulassung allein genügt nicht!
- Bestätigung der Qualitätssicherung der eigenen Arbeit, in der Regel durch Supervision. Ausnahmen (z.B. Schuldnerberatung, kassenzugelassene Praxen), wenn die Qualitätssicherung anderweitig gewährleistet ist.
- Mitteilungspflicht inhaltlicher und struktureller Veränderungen
Der Fachbeirat behält sich Ausnahmen bei Entscheidungen über die Aufnahme vor.
*ACL= Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (stationäre Einrichtungen) ACC= Association of Christian Counselors / Dachverband für Beratung und Seelsorge