Aufnahmekriterien


Kriterien für die Aufnahme von Einzelpersonen und Werken

Im Beratungsführer sind sowohl größere Werke und Institutionen als auch kleinere Beratungseinrichtungen und –praxen aufgeführt, für die jeweils bestimmte Kriterien zur Aufnahme entwickelt wurden:

  1. verbindliche Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche/Gemeinde oder einem christlichen Werk; bei Werken: Selbstverständnis, als ein Teil des Leibes Christi offen zu sein für Zusammenarbeit
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  2. Referenzschreiben zu den fachlichen und geistlichen Aspekten der aktuellen Tätigkeit
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  3. Anerkennung der Glaubensaussage und Bestätigung, dass seelsorgerlich gearbeitet wird und der Ratsuchende sicher sein kann, auch Glaubensthemen konkret ansprechen zu können
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  4. abgeschlossene Ausbildung zum beratenden oder therapeutischen Seelsorger bei einer christlichen Schulungseinrichtung oder eine entsprechende Ausbildung bei einem säkularen Weiterbildungsinstitut; bei Werken: mindestens eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter
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  5. fachliche Begleitung durch regelmäßige Supervision
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  6. Mitteilungspflicht bei Änderungen.

Kommt der Fachbeirat zu dem Ergebnis, dass die Kriterien erfüllt sind, wird die Einrichtung in den BF aufgenommen.

Bei Nichterfüllung der Kriterien oder Unklarheiten bezüglich der uns zugegangenen Informationen erhält der Antragsteller eine schriftliche Ablehnung der Aufnahme oder die Bitte um Klärung offener Fragen. Der Fachbeirat behält sich im Einzelfall Ausnahmen bei Entscheidungen vor.