Aufnahmeverfahren


Grundsätzliches
Durch das Aufnahmeverfahren wird sicher gestellt, dass sich jede antragstellende Einrichtung detailliert schriftlich vorstellt und insbesondere ihre fachliche Qualifikation und ihre geistlichen Grundlagen beschreibt.  

Ausnahmeregelungen
Einrichtungen, die der

  • ACC (Association of christian counselors) – Deutschland oder der
  • ACL (Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen) - Deutschland

 

angeschlossen sind, durchlaufen ein verkürztes Antragsverfahren. Es bestehen entsprechende Absprachen mit diesen Dachorganisationen, da die dortigen Einzeleinrichtungen und Personen dort schon ein umfangreiches Aufnahmeverfahren durchlaufen haben.